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Infos zum Bahnfahren

Behinderte Menschen dürfen auch ohne Begleitung am gesellschaftlichen Leben teilnehmen
– auch wenn`s im Ausweis anders steht.

 

Bereits unmittelbar aus dem Gesetzestext ergibt sich, dass eine behinderte Person mit dem Merkzeichen „B“ im Ausweis nicht automatisch eine Gefahr für sich oder Andere darstellt. Daher darf ein behinderter Mensch nicht allein wegen eines „B“s im Ausweis von der Beförderung ausgeschlossen werden.

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Fahrt als Begleitperson oft auch mit Merkzeichen „B“ möglich

Ein behinderter Mensch, der über einen Schwerbehindertenausweis mit dem  Merkzeichen „B“ verfügt, darf im Bahnverkehr eine zweite Person Begleitperson zu seiner Unterstützung mitnehmen. Diese Begleitperson wird von den Bahnunternehmen kostenlos befördert.

Die zweite Person kann nicht allein deshalb vom Bahnunternehmen als Begleitperson abgelehnt werden, weil auch sie über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ verfügt.

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Reisen mit der Deutschen Bahn ohne vorherige Anmeldung

Ausgangslage: Reisende die auf Unterstützung bei einer Reise mit der Bahn angewiesen sind, sollen die benötigte Hilfe mindestens  24 Stunden vor Fahrtantritt bei der Mobilitätszentrale anmelden. Durch diese Regelung wird behinderten Menschen das spontane Reisen, wie es für nichtbehinderte Menschen selbstverständlich ist, erschwert.

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Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW