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Kontrast

erwachsene, behinderte Söhne und Töchter

Familien mit behinderten erwachsenen Söhnen und Töchtern
Oft werden behinderte Kinder in weiten Teilen durch ihre Familien, insbesondere ihre Eltern gepflegt, betreut und versorgt. Bei kleineren Kindern ist dies der allgemein übliche Normalfall, auch für nichtbehinderte Kinder.

üblicher Ablösungsprozess
Allerdings lösen sich nichtbehinderte Kinder in der Regel während der Pubertät, von den Eltern, um ein eigenständiges Leben zu entwickeln. Typischerweise verfolgen nichtbehinderte Söhne und Töchter nach Abschluss der Schulausbildung eigene Lebenskonzepte, wie etwa durch Studium oder Berufsausbildung und die Gründung einer eigenen Familie deutlich wird. In der Regel werden sie das Elternhaus spätestens verlassen, wenn sie ins Berufsleben eintreten. Die Erziehung bereitet in der Regel auch in den Jahrzehnten vor dem Auszug auf ein eigenständiges und auch räumlich unabhängiges Leben vor.

Situation behinderter Söhne und Töchter
Bei (schwer-)behinderten Söhnen und Töchtern stehen medizinisch bzw. therapeutisch notwendige Maßnahmen gedanklich im Vordergrund. Der allgemeine Ablösungsprozess wird durch den hohen Unterstützungsbedarfs erschwert oder  prinzipiell als unmöglich, gefährlich oder nicht wünschenswert angesehen.

Fehlende Erfolge in den Bereichen schulischer und beruflicher Bildung, Zugang zum Arbeitsmarkt und unter Umständen auch fehlende Sozialkontakte scheinen diese Einschätzung zu bestätigen und verstärken sie so.
Die Folge sind häufig volljährige behinderte Kinder, die auf Dauer mit den Eltern zusammen wohnen und von diesen solange versorgt werden, wie es den Eltern möglich ist.

Spätestens mit dem Tod der Eltern steht dann ein Umbruch in der Lebenssituation des behinderten volljährigen Kindes an. Eine in dieser Situation gefundene Lösung ist aufgrund der emotionalen Belastung und des Zeitdruckes fast nie optimal.

Situation der Eltern
Häufig fehlt es den Familien an Informationen über Unterstützungsangebote, weil sie in der Vergangenheit nicht danach gesucht haben und auch nicht mit Akteuren der Behindertenhilfe in Kontakt getreten sind. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die erwachsenen behinderten Menschen keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen und auch die Werkstatt für behinderte Menschen kein geeigneter Ort für sie ist.

Aber auch eine Unterbringung in einer Einrichtung ist mit Problemen verbunden. Eltern müssen nach jahrzehntelanger aufopfernder Fürsorge die Verantwortung an fachliche Betreuungskräfte abgegeben und darauf vertrauen können, dass ihr Kind in der Einrichtung optimal versorgt wird. In abgeschwächtem Maße gilt dies auch für die zunehmend häufigeren ambulanten Wohnformen.

Außerdem müssen Eltern sich oft im Bekanntenkreis rechtfertigen, weshalb das Kind „abgeschoben“ werde bzw. umgekehrt, ob man selbst sich den Pflege- und Betreuungsaufwand denn antun müsse.

Forderungen
Politisch sind mehrere Ziele nebeneinander zu verfolgen.

  • Es müssen Strukturen geschaffen werden, die es den Eltern guten Gewissens ermöglicht, ihre Kinder in ein so weit wie möglich selbstständig geführtes Leben zu entlassen.
  • Der Auszug aus dem Elternhaus muss auch für behinderte Menschen der gesellschaftlich anerkannte Normalfall werden.
  •  Die Möglichkeit des unterstützten Wohnens in der Herkunftsfamilie muss gegeben sein.
  • Die Entlastung der Eltern und die Förderung der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Söhne und Töchter müssen im Vordergrund der Unterstützung stehen.
  • Aufbau eines Netzes von Unterstützungs- und Beratungsangeboten um im Einzelfall eine optimale Begleitung der Familien sicherzustellen.
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW