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Aktuelles

Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Arnsberg hat seine Arbeit aufgenommen

 


Am 01.03.2016 hat das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Arnsberg (KSL) seine Arbeit  aufgenommen.

Es ist eines von insgesamt sechs Kompetenzzentren in NRW. In jedem Regierungsbezirk wird es ein KSL geben. Zusätzlich wird ein KSL für Sinnesbeeinträchtigte Menschen entstehen.

Die Arbeit der KSL steht in enger Abstimmung untereinander und mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW. Das Land NRW unterstützt damit die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Arbeit erfolgt  mit finanzieller Unterstützung des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds.

Wenn Sie Interesse an unseren Angeboten haben, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. Wir freuen uns auf Sie.

Wir sind in der Regel zu folgenden Zeiten telefonisch oder persönlich erreichbar (außerhalb dieser Zeiten nach Terminvereinbarung):

Bitte vereinbaren Sie möglichst vorher einen Termin, damit wir ausreichend Zeit für Sie und Ihr Anliegen einplanen können.

montags:
10 Uhr bis 16 Uhr

dienstags:
13 Uhr bis 18 Uhr

mittwochs:
10 Uhr bis 16 Uhr

donnerstags:
13 Uhr bis 16 Uhr

freitags:
10 Uhr bis 15 Uhr

unter der Telefonnummer: 0231/9128375 sowie Fax 0231/9128377
oder jederzeit unter           ksl@mobile-dortmund.de

 

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OLG Schleswig: "pauschales Mitnahmeverbot von E-Scootern im öffentlichen Personennahverkehr rechtswidrig"

Das Oberlandesgericht Schleswig hat am 12.12.2105 entschieden, dass ein pauschales Mitnahmeverbot von E-Scootern im öffentlichen Personennahverkehr rechtswidrig ist (AZ: 1 U 64/15).

Ein pauschales Beförderungsverbot diskriminiere behinderte Menschen und verstoße gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Das Gericht hat dabei die differenzierte Stellungnahme der STUVA (Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen) von Oktober 2015 maßgeblich berücksichtigt. Dort war untersucht worden, welche E-Scooter Modelle gefahrlos im ÖPNV befördert werden können.

Ein ausführlicher Bericht des klagenden Bundesverbandes Selbsthilfe für Körperbehinderte findet sich auf der Webseite des Verbandes:

www.bsk-ev.org/aktuelles-presse/news-aktuellespresse/detailed-view/article/befoerderungsverbot-von-e-scootern-ist-rechtswidrig/

Fahr- und Begleitdienst für blinde und sehbehinderte Menschen

Der Verein „Gemeinschaft Deutscher Blindenfreunde von 1860 e.V.“ hat einen kostenlosen Fahr- und Begleitdienst für blinde und sehbehinderte Menschen  im Ruhrgebiet eingerichtet. Seit dem 8. September 2015 stehen drei Blindenmobile zur Verfügung. Der Fahrdienst kann in Anspruch genommen werden um beispielsweise Ärzte, Behörden, Banken und Anwälte aufzusuchen. Dabei erfolgt auf Wunsch vor Ort eine Unterstützung zur Orientierung und eine eventuelle Durchsicht, sowie Kontrolle von Formularen.  Der Fahrdienst steht nicht für Freizeitaktivitäten oder Einkäufe zur Verfügung.

Kontaktdaten :

Für die Städte Dinslaken, Bottrop, Oberhausen, Duisburg, Mülheim an der Ruhr, Essen (westliches Ruhrgebiet): Tel.: 0160 / 229 4828

Für die Städte Dorsten, Marl, Oer-Erkenschwick, Datteln, Gladbeck, Gelsenkirchen, Herten, Recklinghausen, Herne, Bochum, Hattingen (mitlleres Ruhrgebiet): Tel.: 0160 / 250 8188

Für die Städte Waltrop, Lünen, Bergkamen, Kamen, Castrop-Rauxel, Dortmund, Unna, Holzwickede, Schwerte, Herdecke, Witten, Wetter, Hagen (östliches Ruhrgebiet): Tel.: 0160 / 251 1320

Stellungnahme des KSL Westfalen zum Entwurf der Landesbauordnung NRW

Das KSL Westfalen hat im August 2015 Stellung zum aktuellen Entwurf der Landesbauordnung NRW genommen.

Problematisch sind unserer Meinung nach vor allem zu weitgehende Ausnahmeregelungen bei den Vorschriften zur Barrierefreiheit (insbesondere im Bestand). Außerdem sind weitergehende Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Vorschriften zur Barrierefreiheit erforderlich.

Weitere Einzelheiten finden Sie in der

vollständigen Stellungnahme

Im Gespräch mit der Politik aus Land und Bund

Am 25.06.2015 besuchte der damalige Landesbehindertenbeauftragte Norbert Killewald zusammen mit seiner  Nachfolgerin Elisabeth Veldhues sowie der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesarbeitsministerin, Gabriele Lösekrug-Möller, den Träger des KSL Westfalen.

Es fand ein reger Austausch zu aktuellen behindertenpolitischen Themen statt, beispielsweise zum Bundesteilhabegesetz, den Möglichkeiten trägerunabhängiger Beratung oder zu Problemen rund um das Thema Persönliche Assistenz.

Wir freuen uns, über die Gelegenheit zum Austausch mit der Staatssekretärin und der  Nachfolgerin des Landesbehindertenbeauftragten persönlich kennengelernt zu haben und stehen für intensive Diskussionen immer gerne zur Verfügung.

 

Treffen der Mitglieder des Beratungsnetzwerkes Dortmund

Auf dem Mitgliedertreffen am 22.06.2015 diskutierten die Mitglieder des Beratungsnetzwerkes Dortmund über strukturell ungedeckte Bedarfe und sonstige Problemlagen, die in der Beratungspraxis der Mitglieder deutlich wurden.

Eine Herausforderung ist die gleichberechtigte Beteiligung behinderter Menschen als Anbieter ehrenamtlicher Tätigkeiten bei der Freiwilligenagentur Dortmund

Weiterhin fehlt ein Hospizangebot für Menschen, die Gebärdensprache verwenden. Außerdem wurde erörtert, wie die Mitglieder des Beratungsnetzwerkes über die Möglichkeiten des neuen Pflegerechts informiert werden können.

 

 

Fachdiskurs: Gewalt gegen Mädchen und junge Frauen mit Behinderungen - Auswirkungen, Bedarfe und gemeinsame Ziele

Mit dem öffentlichen Fachdiskurs hat der Facharbeitskreis „Jugendhilfe inklusiv?!“ das Thema „Gewalt gegen Mädchen und junge Frauen mit Behinderungen“ aufgegriffen und hierbei insbesondere die Belastungen und Auswirkungen auf die betroffenen Mädchen näher beleuchtet.

Die Bielefelder Studie „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland“ von 2012 legte offen, dass Mädchen und Frauen mit Behinderung  allen Formen von Gewalt deutlich häufiger ausgesetzt sind als der Bevölkerungsdurchschnitt.

Hierzu waren wir  am 10. Juni 2015 vom „Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben“ als ReferentInnen eingeladen.

Neben den Ergebnissen der Bielefelder Studie zur Gewaltbetroffenheit  sowie deren Auswirkungen auf das Leben der Frauen stand der erforderliche Handlungsbedarf im Fokus unseres Beitrages.

Die Dokumentation finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Oberverwaltungsgericht Münster: "Busse müssen E-Scooter nicht mitnehmen."

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 15.06.2015 entschieden, dass E-Scooter nicht in Bussen mitgenommen werden müssen.

Sicherheitsbedenken und eine mögliche Gefährdung von Fahrgästen stünden einer Beförderung von E-Scootern entgegen.

In dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat es damit einen Beschluss des Verwaltungerichtes Gelssenkirchen bestätigt.

(OVG Münster, Beschluss vom 15.06.2015, 13 B 159/15)

rsw.beck.de/aktuell/meldung/ovg-muenster-busse-muessen-e-scooter-nicht-mitnehmen

Mitnahmestopp für E-Scooter in Bussen und Bahnen ist Diskriminierung

 

Es verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), wenn E-Scooter in Bussen und Bahnen nicht befördert werden. Diese Auffasssung hat jetzt auch das Oberlandesgericht Schleswig vertreten. Das Landgericht Kiel hatte in dem Verfahren zunächst den Mitnahmestopp bestätigt und muss jetzt neu entscheiden.

 

Nachfolgend die entsprechende Pressemitteilung des "Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter" (BSK):

 

"Mitnahmestopp von E-Scootern in Bussen/Bahnen:

Oberlandesgericht Schleswig bestätigt Abmahnung des BSK 
Das Oberlandesgericht Schleswig hat jetzt die ablehnende Entscheidung des Landgericht Kiel bezüglich einer einstweiligen Verfügung für die Mitnahme von E-Scootern in den Fahrzeugen der Kieler Verkehrsgesellschaft GmbH, KVG, aufgehoben und an das Landgericht Kiel zurück verwiesen.

 

In seinem Schreiben verweist das OLG auf das Allgemeine Gleichstellungsgesetz, und begründet die Ablehnung damit, dass "die Nichtbeförderung von Personen mit E-Scootern im regulären Linienverkehr eine Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderung im Sinne des Paragraphen 19" darstellt.

 

"Diese Entscheidung bestätigt das diskriminierende Verhalten der KVG" betont Heike Witsch, ÖPNV-Expertin beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. "Der Mitnahmestopp von E-Scootern und mittlerweile auch von Elektrorollstuhlfahrern ist für betroffene Menschen eine Mobilitätseinbuße und stellt für diese Menschen damit eine empfindliche Einschränkung ihres Alltags dar", fügt Witsch hinzu.
Zwischenzeitlich wurden in Kiel alternative Beförderungslösungen in Form von Sonderfahrdiensten angeboten. "Das ist für uns keine Lösung, da bei solchen Angeboten längere Wartezeiten in Kauf zu nehmen und spontane Fahrten nicht möglich sind", so Witsch.

 

Durch die Zurückweisung der Entscheidung durch das OLG muss das Kieler Landgericht nun zeitnah über eine einstweilige Verfügung entscheiden, da sich nach Vorgabe des OLG eine "Eilbedürftigkeit aufgrund der einschneidenden Folgen" durch den Mitnahmestopp für betroffene Menschen ergibt.  Heike Witsch: "Wir sind besorgt, dass eine Entscheidung im Hauptverfahren sich über Monate oder Jahre hinzieht und Fahrgäste mit Behinderungen sich für einen unangemessen langen Zeitraum auf eine eingeschränkte Mobilität und eine konkrete Diskriminierung einstellen müssen".

BRK-Allianz begrüßt Empfehlungen der UN - vorläufige deutsche Übersetzung ab sofort verfügbar


Die klaren menschenrechtlichen Empfehlungen des UN-Fachausschusses stoßen auf große Zustimmung bei der BRK-Allianz: "Wir begrüßen die deutlichen Worte zur Abkehr von den Sonderwelten", betont Dr. Sigrid Arnade, Sprecherin der Allianz. "Das betrifft die Deinstitutionalisierung, die Hinwendung zu einer inklusiven Bildung sowie die Aufforderung, die Werkstätten für behinderte Menschen schrittweise abzuschaffen."

In seinen Empfehlungen hält der Ausschuss ferner die Stärkung der Selbstvertretungsorganisationen für erforderlich, die Überprüfung bestehender und zukünftiger Gesetze bezüglich der Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die Berücksichtigung von Barrierefreiheit in privaten Unternehmen und die Einführung des Konzepts von "Angemessenen Vorkehrungen" sowie die Abschaffung diskriminierender Wahlrechtsausschlüsse.

"Besonders gefreut haben wir uns über die Ausführungen zur Elternassistenz und zu Einkommens- und Vermögensfragen, insbesondere zur Reform des Mehrkostenvorbehalts in Paragraph 13 des SGB XII", so Arnade. "Jetzt ist es erforderlich, schnell einen runden Tisch zur Übersetzung der Empfehlungen ins Leben zu rufen, um das Dokument exakt ins Deutsche zu übersetzen."

Nach zwölf Monaten muss Deutschland dem Ausschuss über Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen berichten. Der kombinierte zweite und dritte Staatenbericht ist zum 24. März 2019 fällig.

Die "Concluding Observations" in Englisch sind abzurufen unter

http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CRPD%2fC%2fDEU%2fCO%2f1&Lang=en

 

Die deutsche Übersetzung und Zusammenfassung der abschließenden Bemerkungender  Monitoring-Stelle finden Sie hier:

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle/staatenberichtspruefung/crpd-follow-up/

Diese Übersetzung ist vorläufig, da die Vereinten Nationen bislang lediglich eine „Advance Unedited Version“ veröffentlicht haben.

 

 

"Deutschlandfunk" sendet Beitrag zu Problemen bei der Umsetzung der UN-BRK

www.deutschlandfunk.de/un-behindertenrechtskonvention-kein-akt-der-gnade-oder.724.de.html

Ausnahmeregelung zur Umweltplakette bei Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl"

Aus gegebenem Anlass weist das KSL Westfalen auf Folgendes hin:

Behinderte Menschen dürfen in Umweltzonen auch ohne Umweltplakette (umgangssprachlich "Feinstaubplakette") fahren, wenn in ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" eingetragen sind. Eines dieser Merkzeichen genügt.

Zum Nachweis reicht nach telefonischer Auskunft des Umweltamtes der Stadt Dortmund eine Kopie des Schwerbehindertenausweises hinter der Windschutzscheibe. Die blaue Parkkarte, die zur Nutzung von Behindertenparkplätzen berechtigt, genügt hingegen nicht.

Die Ausnahme gilt laut Gesetz auch für Fahrzeuge, mit denen die oben genannten behinderten Menschen gefahren werden.

Nachzulesen in Nr. 6 des dritten Anhangs zur so genannten "Feinstaubverordnung" (Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes).

 

 

Teilweise heftige Kritik an Ausführungen der Bundesregierung bei Prüfverfahren vor UN-Fachausschuss

Der UN-Fachausschuss hat am 26. und 27. März 2015 in Genf die Bundesregierung zum Umsetzungsstand der UN-BRK befragt.

Dr. Sigrid Arnade, die für die BRK-Allianz in Genf anwesend war, kritisierte anschließend die Ausführungen der Bundesregierung als "sehr schwach und abwiegelnd".

In zentralen Punkten seien die Bewertungen der Bundesregierung nicht nachvollziehbar, so etwa im Bereich des Sexualstrafrechts, der Werkstattbeschäftigung oder Fragen der freien Arztwahl.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte  (Monitoring-Stelle) bedauerte, die Regierung habe es versäumt,  Umsetzungsprobleme herauszustellen und sich stattdessen vielfach auf die Wiedergabe bekannter Positionen beschränkt.

Ausführlich bei Kobinet ...

... und beim Deutschen Institut für Menschenrechte

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): Anforderungen an den Nationalen Aktionsplan

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat aktuell an die menschenrechtlichen Anforderungen an den Nationalen Aktionsplan erinnert.

Gegenüber der geltenden Fassung seien insbesondere deutlichere Bezüge zu den in der UN-BRK verankerten Menschenrechten herzustellen, weitere, besonders benachteiligte Gruppen behinderter Menschen besonders zu berücksichtigen und bei den zuständigen Ministerien eine nachhaltige Umsetzung sicherzustellen. Vor allem sei eine langfristige Finanzierung über mehrere Regierungsperioden zu garantieren.

Den kompletten Text gibt es hier zum Download. Alternativ kann eine Fassung in Papierform bestellt werden.

MOBILE erhält internationale Auszeichnung des Zero-Projects

Wir freuen uns über die internationale Anerkennung der langjährigen Arbeit unseres Trägers.

Nähere Informationen finden sie in unserer Pressemitteilung.

openTransFAIR Inklusion

Ein Austausch für und mit Inklusionsprojekten bundesweit, veranstaltet von der Aktion Mensch und der Stiftung Bürgermut. Nähere Informationen finden Sie hier.

    Wahlrecht für alle Erwachsenen mit Behinderung sicherstellen

    In einer Pressemitteilung fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Anpassung des Wahlrechts an die  Vorgaben der Behindertenrechtskonvention.

    Den ganzen Artikel lesen Sie hier.

    OB Sierau setzt sich für Beförderung von E-Scootern ein

    Inklusion ist das Ziel der Stadt Dortmund auch bei der Entwicklung der Nahmobilität von Menschen mit Behinderungen. Oberbürgermeister Ullrich Sierau hat deshalb in der aktuellen Diskussion um die Beförderung von E-Scooter-Fahrern im ÖPNV klar Position bezogen.

    "Der generelle Beförderungsausschluss allein auf Basis einer theoretischen Gefährdungsabschätzung ist in einer sozialen und inklusiven Stadt wie Dortmund nicht tragbar. Hier muss auf Landesebene - wie auch bereits beschlossen - nachgebessert werden. Das Ergebnis darf nicht ein Beförderungsausschluss der Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern sein, es muss vielmehr die Beförderung ermöglichen."

    (aus einer Pressemitteilung der Stadt Dortmund vom 30.01.2015)

    Restriktiver Gerichtsbeschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen:

    Menschen mit E-Scooter dürfen nicht mehr mit Bussen fahren
    (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 23.01.2015, Aktenzeichen: 7 L 31/15)

    lesen Sie die Pressemitteilung.

    Sollen wir jetzt allen E-Scooter-Nutzenden raten, E-Rollis zu beantragen?

     

    KSL lehnen mit Landesbehindertenbeirat Mitnahmeverbot von E-Scootern in Busen und Bahnen ab

    Verbot von E-Scootern in Bussen und Bahnen beschränkt Mobilität behinderter Menschen

    Verschiedene Verkehrsbetriebe in Nordrhein-Westfalen verwehren es Nutzerinnen und Nutzern von E-Scootern momentan, mit E-Scootern in Bussen und Bahnen mitzufahren.

    Aufgrund von Sicherheitsbedenken, die sich auf eine vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen in Auftrag gegebene Gefährdungsbeurteilung stützen, wird die Mobilität behinderter Menschen eingeschränkt bzw. in weiten Teilen aufgehoben.

    Die konkreten Folgen für die betroffenen behinderten Menschen verdeutlicht ein Artikel des WDR, in dem unter anderem ein betroffener Bürger sowie Mitarbeitende der KSL zu Wort kommen:

    WDR-Interview mit Nutzer eines E-Scooters zu Mitnahmeverbot

    Resolution des Landesbehindertenbeirates

    Auf landespolitischer Ebene formiert sich Widerstand gegen diese Praxis der Verkehrsbetriebe.

    In einer Resolution fordert der Landesbehindertenbeirat (LBR), die sofortige Mitnahme von Fahrgästen mit E-Scootern wiederaufzunehmen. Weiterhin fordert der LBR konstruktive Lösungsvorschläge zum Umgang mit dem Gefährdungspotential und die Sicherstellung der Beförderung von behinderten Fahrgästen im ÖPNV durch eindeutige Vorgaben der Landesregierung.

    Die KSL unterstützen die Resolution des Landesbehindertenbeirates ausdrücklich.

    Resolution des Landesbehindertenbeirates zur Mitnahme von E-Scootern

    Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Inklusionsstärkungsgesetzes NRW

    Die Landesregierung hat einen Entwurf zum Inklusionsstärkungsgesetz NRW vorgelegt (Referentenentwurf Stand 28.10.2014).

    Hier gibt es die Stellungnahme des KSL Westfalen dazu (pdf-Datei, 735 KB).

    KSL Westfalen stellt Expertinnen bei Anhörung zum Antrag "Sexuelle Gewalt an Frauen und Männern mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung konsequent bekämpfen"

    Am 17.09.2014 berät der Landtagsausschuss  für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation in öffentlicher Anhörung über einen entsprechenden Antrag der CDU-Fraktion.

    Die Stellungnahme von MOBILE finden Sie hier

    „Fragen, Meinungen, Antworten“ zum Thema „Hilfsmittel“ im moderierten Forum von reha-recht.de:

    Wenn Sie Fragen zum Thema "Hilfsmittel" haben, sich dazu einbringen möchten oder an einem Erfahrungsaustausch interessiert sind, finden Sie hier den

    Link zur Unterseite des Forums .

     

     

     

     

     

    LSG NRW: Studienassistenz auch mit abgeschlossener Berufsausbildung

    Das Landessozialgericht NRW hat einer gehörlosen Studentin die Finanzierung von Studienassistenz für ein Studium der Druck- und Medientechnologie zugesprochen, obwohl sie bereits über eine Ausbildung als Mediengestalterin verfügte. Das Studium entspreche in dieser konkreten Situation einer Ausbildung für einen „angemessenen Beruf“ im Sinne der Vorschriften zur Eingliederungshilfe.

    Der beklagte Landschaftsverband Rheinland hat beim Bundessozialgericht Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt.

    LSG NRW vom 27.03.2014, Aktenzeichen: L 9 SO 497/11

    Zusammenfassung auf www.kobinet-nachrichten.org:
    http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/29648/Urteil-zu-Studienhilfen-f%C3%BCr-behinderte-Studierende.htm

    Volltext:
    http://openjur.de/u/687725.html

    Zahnärztin behandelt Patient/-innen in Deutscher Gebärdensprache und erweitert Deutsche Gebärdensprache um zahnmedizinische Fachbegriffe.

    Ausführlicher Bericht im Magazin der "Aktion Mensch":
    https://www.aktion-mensch.de/magazin/fokus/zahnaerztin

    „Bleibt alles anders?“ Inklusion in NRW - eine Bestandsaufnahme

    Fachtagung
    26. Juni 2014
    Wissenschaftspark Gelsenkirchen

    Weitere Informationen hier .

    Fachtagung "Partizipation und Selbstbestimmung - Peer Counseling auf den Weg gebracht"

    Am 03.06.2014 veranstaltet der Landschaftsverband Rheinland (LVR) in Köln eine Fachtung zum Thema "Peer Counseling".

    Nach zwei einführenden Vorträgen werden nachmittags praktische Fragen der Umsetzung diskutiert, unter anderem mit einer Kollegin des ZsL Köln.

    Weitere Informationen gibt es hier.auf der Seite des LVR.

    http://www.unsere-wegbereiter.de/

    Unter der Webseite www.unsere-wegbereiter.de/  findet sich eine Würdigung von inzwischen verstorbenen Pionier/-innen der Behindertenbewegung.

    Es ist jeweils nachzulesen, wie die betreffende Person geholfen hat, das Leben behinderter Menschen in Richtung Selbstbestimmung zu verändern.

    Ergänzt wird die Übersicht um eine Möglichkeit, eigene Namensvorschläge einzureichen.

    03.06.2014: 3. DiverseCity Kongress der Stadt Dortmund

    "wir werden weniger – älter – bunter. Das prägt unsere Gesellschaft
    und ist von großer Bedeutung für unsere Wirtschaft.
    Diversity-Management gehört derzeit zu den Trendthemen. Deshalb
    wird es beim 3. DiverseCity Kongress um den Best-Practice-Austausch mit Unternehmen, Politik, Wissenschaft und gesellschaftlichen
    Multiplikatoren gehen."

    (Quelle: Flyer der Stadt Dotmund (pdf), dort auch weitere Informationen...)

    Symposium "Alter und Behinderung"

    Am Mittwoch, den 14.05.2014, findet ein Symposium "Alter und Behinderung" statt, veranstaltet von der Stadt Dortmund in Zusammenarbeit mit dem Koordinierungsgremium der Behindertenhilfe Dortmund.

    Verschiedene Fachbeiträge behandeln unterschiedliche Fragestellungen an der Schnittstelle von Alter und Behinderung, so z.B. Fragen nach besonderen Bedürfnissen alter und alternder behinderter Menschen und die daraus folgenden Fragen der Quartiersgestaltung.

    Bei der abschließenden Podiumsdiskussion diskutiert unter anderem Frau Dr. Birgit Rothenberg.

    Mittwoch, den 14.05.2014, 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr

    Veranstaltungsort:
    Kulturort Depot Dortmund
    Immermannstraße 29, 44147 Dortmund

    Weitere Informationen unter:
    www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/nachrichtenportal/nachricht.jsp

    Wir unterstützen den

    Aufruf

    der Bundesinitiative "Daheim statt Heim"u.a.

    zur Protestveranstaltung am 05. Mai 2014 in Berlin.

    Zum Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen 

    Motto:


    Ohne Bundesteilhabegesetz keine Inklusion


    Protest gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und die
    Verweigerung der Teilhabe am Leben mitten in der Gesellschaft.
    11.00 Uhr: Beginn der Demonstration am Bundeskanzleramt (Nähe Hauptbahnhof)
    12.00 – 12.30 Uhr: Kundgebung mit Infoständen am Brandenburger Tor

     

    weitere Informationen hier (pdf-Datei [214 KB])

     

     

    20.02.2014: Einladung bei der Landtagsfraktion der "GRÜNEN"...

    Auf Einladung der sozialpolitischen Sprecherin der GRÜNEN-Landtagsfraktion haben die KSL sowie die LAG Selbsthilfe ihre Arbeit vorgestellt und Zukunftsperspektiven erörtert.

    Neben den besonderen Merkmalen der Behindertenselbsthilfe im Vergleich zur klassischen Behindertenhilfe waren die vielfältigen Arbeitsinhalte der KSL Thema.

    Vorträge zum Thema "Inklusion" für Bundesfreiwillige...

    An zwei Nachmittagen (11.02.2014 und 25.03.2014) ist das KSL Westfalen mit zwei Gruppen von Bundesfreiwilligen zum Thema "Inklusion" ins Gespräch gekommen.

    Dies war Bestandteil von einer viertägen Veranstaltung des Stadtjugendrings Dortmund mit dem Titel "Kommunalpolititk in Dortmund - Gestaltungsmöglichkeiten in unserer Stadt".

    04.02.2014: Mitwirkung an einer Weiterbildungsveranstaltung bei der LAG Automer Frauenhäuser

    Am 04.02.2014 führte Frau Prof. Dr. Julia Zinsmeister (Evangelische Fachhochschule Köln) gemeinsam mit einer Mitarbeiterin des KSL Westfalen eine Weiterbildungsveranstaltung zu "Rechtsfragen der Unterstützung von Frauen und Kinder mit Behinderung" durch.

    Ansprache“Inklusion als städtische Aufgabe”

    Frau Dr. Birgit Rothenberg hat am 09.01.2014 beim Neujahrsempfang der Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Bochum über “Inklusion als städtische Aufgabe” gesprochen. Die Ansprache gibt es auf Downloadseite des KSL Trägers MOBILE e.V. zum Herunterladen.

     

     

     

     

     

     

     

    Das KSL Westfalen lädt ein zum 

     

    Workshop

     

    „Begleitete Elternschaft in NRW – Untersuchungsergebnisse des KSL und Erfahrungen von Anbietern“

     

    am 12.12.2013, 09:30 bis 16:00 Uhr

     

    im Fritz-Henßler-Haus in Dortmund

     

    Weitere Informationen finden Sie in unseren Flyer.

    11.12.2013: "Elterngespräche Schulbegleitung" der Stadt Dortmund

    19:00 - 21:00 Uhr im Keuning-Haus, Leopoldstraße 50-58

    weitere Infos unter:
    www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/nachrichtenportal/nachricht.jsp

    Bewusstseinsbildung mit Dortmunder Schüler/-innen zum Thema "Behinderung"...

    Eine Mitarbeitende des KSL Westfalen informiert Schüler/-innen des Dortmunder Mallinckrodt-Gymnasiums über Fragen rund um das Thema "Behinderung", diskutiert und beantwortet Fragen.

    Die insgesamt drei Termine (03., 10, und 17.12.2013) bereiten verschiedene Gruppen von Schüler/-innen auf ihr Sozialpraktikum vor.

    03.12.2013: Veranstaltung zum "Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung" - Dortmund

    Grußwort des Oberbürgermeisters Sierau, anschließend kritischer Rückblick auf zehn Jahre kommunale Behindertenpolitik am Beispiel ausgewählter Themenfelder (Sport, Mobilität, Wohnen u.a.) und Diskussion.

    02.12.2013: öffentlicher Vortrag auf Veranstaltung des "Beirats der Menschen mit Behinderung Siegen"...

    ... zur Umsetzung von Antidiskriminierungsgesetzen -insbesondere der UN-BRK- in Nordrhein-Westfalen und Deutschland. Anschließend Diskunssion und Beantwortung von Fragen zu Einzelsituationen.

    27.11.2013: Dortmunder "Regionalplanungskonferenz Wohnen" 2013

    In verschiedenen Arbeitsgruppen für Menschen mit Behinderungen und die interessierte (Fach-)öffentlichkeit wurden Fragen der Inklusion auf kommunaler Ebene erörtert, insbesondere mit dem Schwerpunkt "Wohnen".

    Das KSL Westfalen stand für Fragen in der Arbeitsgruppe „Damit Eltern und ihre behinderten Töchter und Söhne eigene Wege gehen können“ zur Verfügung.

    Entschließung der Landesgesundheitskonferenz...

    ...zu Verbesserungen der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen:

    www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/gesundheit/Entschliessung_LGK_22_2013.pdf

    Zum Weltspartag Sparschweine ans Sozialministerium - Aktion zum Recht auf Sparen...

    ...der Initiatoren der Kampagne für gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe

    Nähere Informationen unter
    http://www.teilhabegesetz.org//pages/startseite/aktuelles-termine/aktionen.php

    Inhouse-Schulung zur Kommunikationshilfenverordnung u.a. mit praktischen Übungen

    Im Abschluss an die Veranstalung vom 19.09.2013 haben wir in der Kreisverwaltung Olpe am 15.10.2013 eine Inhouse-Schulung durchgeführt.

    Inhalt waren die §§ 8-10 BGG NRW, insbesondere die Kommunikationshilfenverordnung. Im Anschluss an einen Vortrag haben wir praktische Übungen zur Verständlichen Sprache durchgeführt.

    KSL auf der Reha-Care 2013
    25.-28.09.2013, Düsseldorf

    Auch in diesem Jahr sind wir wieder auf der Messe Reha-Care vertreten. Wie schon im letzten Jahr finden Sie uns an allen vier Messetagen auf dem Stand der Landesregierung NRW.


    Wir freuen uns auf zahlreichen Besuch!

    Der Messestand "NRW Inklusiv" hat die Standnummer 3D38 und befindet sich in Halle 3. Der nächstgelegene Eingang ist "Eingang Süd"

    Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln: 

    Aus der Innenstadt, vom Flughafen oder aus der näheren Umgebung: Mit den U-Bahnen U78 und U79 sowie der Buslinie 722 der Rheinbahn erreichen Sie bequem alle Eingänge des Messegeländes. 

    Umfassende Messeinformationen unter Rehacare.de .

    Einen kritischen Rückblick auf die Pflegeversicherung und notwendigen Verbesserungsbedarf aus der Sicht behinderter Menschen...

    hat das KSL Westfalen auf einer Fachtagung "18 Jahre Pflegeverischerung - Rückblickm Bilanzierung und Formulierung von Erwartungen" in Berlin am 05.09.2013 dargestellt.

    zu den wesentlichen Punkten des Vortrags

    KSL hält Vortrag zur Rolle der BRK für die Inklusion an der VHS Arnsberg


    Im Rahmen einer Veranstaltungsreihe an der Volkshochschule Arnsberg rund um das Thema "Inklusion" haben KSL-Mitarbeitende am 24.09.2013 zur Bedeutung der UN-BRK für die Inklusion informiert diskutiert.

    KSL Mitarbeitende gestalten Inhouse-Schulung der Kreisverwaltung Olpe

     

    Am 19.09.2013 hat das KSL Mitarbeitende der Kreisverwaltung Olpe zur Bedeutung der UN-BRK für die Kommunen geschult.

    Einen Vormittag lang haben wir anhand der Inhalte des Landesaktionsplans über bereits ergriffene Maßnahmen des Kreises Olpe zur Umsetzung einer umfassenden Inklusiion diskutiert und mögliche Zukuftsperspektiven erarbeitet.

    Teilnahme an einer Sitzung des Fachbeirates "Barrierrefreiheit, Zugänglichkeit und Wohnen" am 17.09.2013

     

     

     

     

    Mitglieder der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe informieren sich zu UN-BRK und Persönlichem Budget

    Am 16.09.2013 haben sich einige Mitglieder der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe (Fraktion "Die Linke") zu Fragen der UN-BRK, des Persönlichen Budgets und der Persönlichen Assistenz informiert.

    Mitarbeitende des KSL sowie der "Kontaktstelle Persönlliche Assitenz/Persönliches Budget" haben zu aktuellen Problemen der Umsetzung referiert und diskutiert.

    Präsentation des KSL auf Diskussionsveranstaltung des Vereins "mobil mit Behinderung" am 07.09.2013 in Duisburg

     

    Teilnahme an einer Sitzung des Fachbeirates "Partizipation" am 06.09.2013

    Ein Mitarbeiter des KSL Westfalen hat am 02.09.2013 die Fachtagung zum Thmea "Diskriminierung von Menschen mit Behinderung" besucht.

     

    Nachdem das KSL Rheinland eine Befragung zu empfundener Diskriminierung behinderter Menschen vorgestellt hatte, wurden in Arbeitsgruppen die historische Entwicklung von Diskriminierung sowie kreative Maßnahmen gegen Diskriminierung behandelt.

    BSG: Kosten für Umbau eines KFZ grundsätzlich auch bei ehrenamtlicher Tätigkeit

    Nach einer aktuellen Entscheidung Bundessozialgerichts ( - B 8 SO 24/11 R - vom 23.08.2013) sind die Kosten für den behindertengerechten Umbau eines KFZ auch dann Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn der Umbau notwendig ist, um eine ehrenamtlichen Tätigkeit auszuüben.

    Im konkreten Fall sei allerdings vom Landessozialgericht noch zu prüfen, ob Zuschüsse von Stifungen eine Bedürftigkeit ausschlößen, und ggf., ob die Klägerin auf den öffentlichen Personennahverkehr verwiesen werden könne.

    (vgl. Terminsbericht des Bundessozialgericht zu der Sitzung vom 23.08.2013 unter der Nummer 6) ).

     

     

     

    Klage gegen Dortmunder Stadtwerke - Kläger will mit Elektrorollstuhl den ÖPNV nutzen können

    www.derwesten.de/staedte/dortmund/bus-blockierer-klagt-gegen-die-dortmunder-stadtwerke-id8211123.html

    27.06.2013: KSL Westfalen hält Vortrag zu "Inklusion im Betrieb" bei der IG der Schwerbehindertenvertretungen in Dortmund und Umgebung

    Auf Einladung der "Interessengemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Dortmund und Umgebung" halten Mitarbeitende des KSL Westfalen am 27.06,2013 einen Vortrag zu "Inklusion im Betrieb" und stehen für Fragen und Diskussion zur Verfügung.

    24.06.2013: Mitarbeitende des KSL Westfalen gestaltet Workshop auf Veranstaltung des Jugendrings

    Thema des Workshops waren Begriff und Bedeutung von Inklusion sowie notwendige Veränderungen in Poliitk und Gesellschaft, um eine inklusive Gesellschaft zu verwirklichen.

    Einzelne Teilnehmende an den landesweiten Jugendveranstaltungen werden Anfang 2014 zentrale Ergebnisse der Workshops im Landtag in Düsseldorf mit Poliitkern und Politikerinnen diskutieren.

    18.06.2013: KSL Westfalen präsentiert sich beim "Arbeitskreis Wohnen" des Diakonischen Werkes, Bochum

    Am 18.06.2013 war das KSL Westfalen beim "Arbeitskreis Wohnen" des Diakonischen Werkes in Bochum eingeladen, Grundzüge der UN-BRK und seine eigene Arbeit vorzustellen.

    18.06.2013: Workshop "inklusive Gemeinwesen planen"

    Der Fachbeirat "Barrierefreiheit, Zugänglichkeit und Wohnen" hat am 18.06.2013 in Essen einen Workshop "inlusive Gemeinwesen planen" veranstaltet.

    In verschiedenen Workshops wurde eine von der Universität Siegen entwickelte Arbeitshilfe zur Umsetzung von Inklusion in den Kommunen diskutiert und reflektiert.

    Als Mitglied des Fachbeirates hat ein Mitarbeiter des KSL zusammen mit einem Mitarbeiter der "Chiccos" in Workshops zu den Themen "Partizipation und Beteiligungsstrukturen für Menschen mit Behinderungen" und "Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für die Idee der Inklusion" mitgearbeitet.

    13.06.2013: "Tag des Behindertenrechts"

    Mitarbeitende des KSL führten auf dem "Tag des Behindertenrechts" im Sozialgericht Dortmund Kontaktgespräche und informierten über ihre Arbeit.

    12.06.2013: KSL Westfalen gestaltet Workshop beim"2. Kongress DiverseCity Dortmund 2013" mit

    Das KSL Westfalen gestaltet im Rahmen des "2. Kongresses DuverseCity Dortmund 2013 einen Workshop zum Thema "Erfolgsfaktor Vielfalt und was es kostet, es zu ignorieren".

    Wir freuen uns auf kontroverse Diskussionen. Vielfalt aus der Perspektive eines Kostenfaktors zu betrachten, entspricht nicht unserem Selbstverständnis und auch nicht unserem Verständnis von Vielfalt.

    Weitere Informationen zur Veranstaltung:
    http://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/ausunsererstadt/offenes_rathaus/diversecity_dortmund/start_diversecity/index.html

    11.06.2013: KSL Westfalen präsentiert sich beim "Arbeitskreis Wohnen" des Diakonischen Werkes, Minden

    Am 11.06.2013 ist das KSL Westfalen beim "Arbeitskreis Wohnen" des Diakonischen Werkes in Minden eingeladen, Grundzüge der UN-BRK und seine eigene Arbeit vorzustellen.

    10.06.2013: Vortrag des KSL Westfalen auf Einladung der Landesstelle pflegende Angehörige

    Mitarbeitende des KSL Westfalen sprechen zur UN-BRK und deren praktischer Bedeutung für pflegende Angehörige. Inhalte sind z.B. das Wunsch- und Wahlrecht in der Pflege, Finanzierungsmöglichkeiten oder allgemeine Fragen zu Alter und Behinderung.

    08.06.2013: KSL Westfalen Aussteller auf Wellnessmarkt in Lage(Lippe)

    Auf Einladung des Lagenser Behindertenbeauftragen, Herrn Hille, hat das KSL Westfalen seine Arbeit auf dem 8. Wellnessmarkt am 08.06.2013 präsentiert.

    Im Vordergrund standen allgemeinen Aktivitäten zur Kontaktpflege und Vernetzung. Insbesondere im Bereich selbstbestimmtes Wohnen und BRK wurde jedoch auch Bedarf nach Einzelberatung sichtbar.

    07.06.2013: KSL Westfalen gestaltet Internationale Fachkonferenz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonferenz in der Praxis mit

    Das KSL Westfalen hat auf dem von der Evangelsichen Fachhochschule Bochum veranstalteten Fachkonferenz "Alles selbstbestimmt und inklusiv" zum Thema "inklusives und selbstbstimmtes Wohnen" vorgetragen und disutiert.

    05.06.2013: "Wer behindert wen?" - Der Dortmunder Weg zur Inklusion am Arbeitsmarkt

    Fachveranstaltung von der Dortmunder Arbeitsagentur in Kooperation mit dem Jobcenter Dortmund, unter anderem mit Mitarbeitenden des KSL Westfalen.Schwerpunkt waren die Qualitäten und Qualifikationen behinderter Menschen am Arbeitsmarkt, Beispiele gelungener Teilhabe behinderter Meschen am Arbeitsmarkt und politische Intrumente, um die Teilhabemöglichkeiten behinderter Menschen am Arbeitsmarkt zu verbessern.

    28.05.2013: Sitzung des Fachbeirates "Arbeit und Qualifizierung"

    Mitarbeitende der KSL haben die erste Sitzung des Fachbeirates "Arbeit und Qualifizierung" mitgestaltet. Der Fachbeirat erarbeitet Stellungnahmen als Vorlage für den Inklusionsbeirat NRW.

    Auf der konstituierenden Sitzung wurden Arbeitsthemen festgelegt und das weitere Verfahren besprochen.

    Maßgebliche Inhalte sind u.a. der Übergang behinderter Menschen von Schule in Beruf(sausbildung). Förder- und Qualifizierungsmöglichkeiten im Beruf, sowie Übergänge auf den ersten Arbeitsmarkt.

    19.05.2013: KSL Westfalen gestaltet Wokshop "Barrierefreie Veranstaltungen" bei "Amnesty International Deutschland"

    Am 19.05.2013 (Pfingssonntag) hat das KSL Westfalen ehrenamtliche Helfer/-innen von "Amnesty International" geschult, wie innerhalb der Organisation barrierefreie Veranstaltungen durchgeführt werden können.

    Im Anschluss an einen einführenden Vortrag zu den Grundsätzen von Barrierefreiheit im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und Ausführungen zu prinzipiellen Bedürfnisen behinderter Menschen entspann sich eine angeregte Diskussion mit konkreten Veränderungsvorschlägen.

    Der Workshop fand im Rahmen der Jahresversammlung von Amnesty International statt.

    16.05.2013: Vortrag "Inklusionsprozesse in Kommunen und der Landesaktionsplan NRW inklusiv"

    Am 16.05.2013 hat das KSL Westfalen Mandantsträger der Dortmunder Kommunalpolitik über "Inklusionsprozesse in Kommunen und de[n] Landesaktionsplan NRW inklusiv" informiert.

    Es entstand eine lebhafte Diskussion zu Umsetzungsmöglichkeiten der im Landesaktionsplan genannten Ziele in Dortmund, weitere notwendige Schritte und die mögliche Zusammenarbeit mit dem Land Nordrhein-Westfalen.

    Treffen des Behindertenpolitischen Netzwerks mit Vertreter/-innen der Werkstatt-, Nutzer- und Bewohnerräte am 05.07.2013 - Vorbereitungstreffen am 14.05.2013

    Das Behindertenpolitischen Netzwerk Dortmund trifft würdigt am 05.07.2013 die Arbeit der Vertreter/-innen verschiedener Mitwirkungsgremien. Außerdem wird Gelegenheit bestehen, Anregungen und Wünsche an die Mitglieder des Behindertenpolitischen Netzwerks heranzutragen.

    14.05.2013: Mitarbeit beim Arbeitstreffen des "Arbeitskreises Familie"

    Am 14.05.2013 haben Teammitglieder des KSL Westfalen auf einem Arbeitstreffen des "Arbeitskreises Familie" Möglichkeiten erörtert, wie behinderten erwachsenen Söhnen und Töchtern ein selbstbestimmtes Leben außerhalb des Elternhauses ermöglicht werden kann.

    Um besser auf die Bedürfnisse und Bedarfe sowohl der Eltern als auch der behinderten, erwachsenen Söhne und Töchter eingehen zu können, hat der "Arbeitskreis Familie" einen Fragebogen entwickelt.

    26.04.2013:
    MOBILE e.V. präsentiert Film
    „Rachels Weg. Aus dem Leben einer Sexarbeiterin“

    Vom 25.04. bis zum 01.05.2013 findet in Dortmund das inklusive Filmfestival „überall dabei“ der Aktion Mensch statt.

    MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e. V. übernimmt die Patenschaft für den Film „Rachels Weg. Aus dem Leben einer Sexarbeiterin“. Dieser Film wird am 26.04.2013 um 19:00 Uhr im Kino SweetSixteen im Depot gezeigt.

    Die Australierin Rachel ist Sexarbeiterin und hat sich auf Klienten spezialisiert, die lange Zeit übersehen wurden: Menschen mit Behinderung. Der Film folgt Rachel zu ihren Kunden und begleitet sie bei ihrer politischen Arbeit, mit der sie Anerkennung fordert.

    Im Anschluss an die Vorführung des Films wird die Sexualberaterin Patrizia Kubanek über ihre Erfahrungen in der Arbeit und die Situation der Sexualassistenz in Deutschland berichten.

    Patrizia Kubanek lebt in Düsseldorf. Sie arbeitet als Sexualberaterin, weil sie davon überzeugt ist, dass Behinderung und Sexualität kein Widerspruch sind. Allerdings hat sie festgestellt, dass das Thema oft noch tabuisiert wird und Betroffene keine entsprechende Beratung bei diesem sehr persönlichen und wichtigen Thema finden. Aufgrund ihrer eigenen Behinderung kann sie Menschen mit Behinderung auf Augenhöhe beraten.


    Weitere Informationen und das komplette Filmprogramm finden Sie hier.

    Bilderausstellung "Meine Welt - Deine Welt" - bis zum 20.04.2013 in der Dortmunder Berswordthalle

    Am 10.04.2013 um 17:00 Uhr wird in der Berswordthalle in Dortmund eine Bilderausstellung unter dem Titel "Meine Welt - Deine Welt" eröffnet.

    Menschen mit und ohne Behinderung haben Bilder zu sieben Kontinenten erstellt. Mit diesen Bildern werden soziale und ökologische Projekte auf sieben Kontinenten gefördert.


    Zu sehen sind die Bilder bis zum 20-04.2013 in der Berswordthalle (Kleppingstraße 43) in Dortmund.

    Die Ausstellung wird u.a. auch von MOBILE e.V., dem Träger des KSL Westfalen, unterstützt.

    weitere Informationen...

    16.04.2013: Fachbeirat "Barrierefreiheit, Zugänglichkeit und Wohnen" - konsituierende Sitzung

    Der beim Inklusionsbeirat NRW angesiedelte Fachbeirat "Barrierefreiheit, Zugänglichkeit und Wohnen", an dem auch Mitarbeitende der KSL beteiligt sind, hat sich am 16.04.2013 konstituiert und seine Arbeit aufgenommen.

    Diskutiert wurde neben der Bauordnung NRW auch das in wesentlichen Punkten zu veränderndernde Behindertengleichstellungsgesetz NRW.

    12.04.2013: " 'Eine für Alle' – das inklusive Gemeinwesen gemeinsam voranbringen"... 


    am 12.04.2013 wird die Landtagsfraktion der GRÜNEN eine Fachveranstaltung zu verschiedenen Aspekten rund um "Inklusion" durchführen. Auch Mitarbeitende der beiden KSL werden dort in verschiedenen Funktionen zu Gast sein.


    Weitere Informationen zur Veranstaltung bei der GRÜNEN Landtagsfraktion...

    Arbeitsgespräch mit "Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit"

    Mit dem bei der Stadt Dortmund angesiedelten "Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit" haben wir am 25.03.2013 Möglichkeiten der Zusammenarbeit und denkbare Schnittstellen bzw. gegenseitige Ergänzungen der inhaltlichen Arbeit erörtert.

    Workshop des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales zum "Persönlichen Budget" am 21.03.2013

    Auf Vermittlung und mit Unterstützung des KSL Westfalen hat auf einem Workshop des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) zum "Persönlichen Budget" am 21.03.2013 ein Werkstattbeschäftigter über seine Erfahrungen zum Thema "Außenarbeitsplatz" berichtet.

    Workshop "Selbsthilfe und pflegende Angehörige"

    Eine Mitarbeiterin des KSL Westfalen hat am 12.03.2013 an einem Workshop zu "Selbsthilfe und pflegende Angehörige" teilgenommen. Thema waren Angebote, Möglichkeiten und Perspektiven für die Arbeit pflegender Angehöriger.

     

     

    Infoveranstaltung "Inklusion" bei der DEW21 am 05.03.2013

    Wir haben am 05.03.2013 vor Vertrauensleuten und Vertreter/-innen der Schwerbehinderten der DEW zum Thema "Inklusion" einen Vortrag gehalten. In der anschließenden Diskussion konnten wir unserem Eindruck nach Unsicherheiten im Umgang mit behinderten Menschen abbauen helfen. Wir freuen uns auf eine weitere Zusammenarbeit.

    Vortrag "Umsetzung der BRK in den Kommunen"

    Am 20.02.2013 haben wir auf Einladung der Behindertenbeauftragen der Stadt Dortmund, Frau Vollmer, vor Mitarbeitenden der Stadt Dortmund zum Thema "Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen" vorgetragen. Anschließend haben wir gemeinsam mit den für Querschnittsaufgaben zuständigen Mitarbeitenden über Umsetzungsmöglichkeiten und -schwierigkeiten diskutiert, die in der täglichen Arbeit der Mitarbeitenden auftreteten.

    Aktionstag Mobilität für Menschen mit Behinderung in NRW am 20.02.2013

    Blockierter Behindertenparkplatz, kaputter Aufzug, fehlende Blindenampel, zugestellter Bürgersteig, teurer Fahrtendienst usw. – Behinderte Menschen werden oft unnötig in ihrer Mobilität eingeschränkt. Dabei haben sie spätestens seit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht auf Mobilität wie nichtbehinderte Menschen. Die Möglichkeiten behinderter Menschen, sich spontan von einem Ort zum anderen zu bewegen, sind jedoch gerade im ÖPNV stark eingeschränkt...

     

    ...weitere Informationen im Aufruf

    Unsere Pressemitteilung dürfen Sie gerne verwenden.

    "Eine Gesellschaft für alle - Impulse zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention"

    „Den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewähren ist Ziel der UN Behindertenrechtskonvention. Artikel 1 Satz 1 verlangt außerdem ausdrücklich, die Achtung vor der Würde von Menschen  mit Behinderungen zu fördern.“
    (Aktionsplan NRW „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“)


    Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben Westfalen bietet ab Mitte November Inhouse-Veranstaltungen zum Thema: Eine Gesellschaft für alle – Impulse zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention an.
    Ziel dieser Veranstaltungen ist es, das Bewusstsein für die Situation behinderter Menschen in unserer Gesellschaft zu schärfen und erste konkrete Schritte zu erarbeiten, die allen Menschen gleichberechtigte und umfassende Teilhabemöglichkeiten eröffnen.
    Die Teilnehmenden erhalten bezogen auf ihren beruflichen Kontext die Gelegenheit, behinderte Menschen als Zielgruppe wahrzunehmen und innerhalb ihres Einflussbereiches dazu beizutragen, die Teilhabe behinderter Menschen in der Gesellschaft zu verbessern.
    Wir laden Sie herzlich ein zur Auftaktveranstaltung
     
    Eine Gesellschaft für alle –
    Impulse zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention

     
    am Dienstag, 13. November 2012, von 16:00 bis 19:00 Uhr
    im Dietrich-Keuning-Haus, Leopold-Str. 50 – 58, 44147 Dortmund

     
    Die Auftaktveranstaltung gibt Ihnen die Möglichkeit das Veranstaltungskonzept im zielgruppenübergreifenden Rahmen kennen zu lernen.
    Bitte melden Sie sich zur Auftaktveranstaltung bis spätestens 05. November 2012 an. Nutzen Sie dazu den Anmeldebogen  oder schreiben Sie uns eine Mail.
    Nähere Informationen zur Inhouse-Veranstaltung finden Sie auf dem dazugehörigen Flyer.

    Auftritt Reha-Care 2012

    Wir freuen uns auf Euren und Ihren Besuch an unseren diesjährigen Stand auf der "Reha-Care" vom 10.-13.10.2012.

    Neben allgemeinen Informationen über die Arbeit der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben Nordrhein-Westfalen bieten wir auch Erstberatungen zu individuellen Situationen rund um das Thema "Behinderung" an.

    Wir sind am Stand der Landesregierung NRW zu finden unter:

        3D38 (Halle 3, Gang D, Stand 38)

    Wir freuen uns auf zahlreiche Gespräche.

    Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW