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Parallelbericht zum ersten Staatenbericht

Hier gibt es den Parallel-Bericht in Verständlicher Sprache (2,8 MB).

Hier gibt es den Parallelbericht in Standardsprache als pdf-Datei (1,7 MB).

Grundlagen des Staaten- und Parallelberichts

Mit der Unterzeichnung der UN-BRK haben sich die Staaten verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um die Rechte behinderter Menschen aktiv zu fördern. Wie jeder Unterzeichnerstaat hat auch die Bundesrepublik Deutschland regelmäßig in einem sogenannten Staatenbericht darzustellen, welche Maßnahmen und ergriffen worden sind, um die UN-BRK in Deutschland umzusetzen.

Nichtregierungsorganisationen, also Verbände und Vereine, Gewerkschaften und andere Gruppen der Zivilgesellschaft, können diesen Staatenbericht durch einen sogenannten Parallelbericht ergänzen und kommentieren. Die UN soll auf diese Weise ein vollständiges Bild über die Menschenrechtssituation eines Landes erhalten, um entsprechende Empfehlungen aussprechen zu können.

Verfahren zur Erstellung des Parallelberichts

Die Bundesrepublik Deutschland hat im August 2011 bei der UN in Genf einen ersten Staatenbericht eingereicht. Daraufhin haben sich zur Erstellung des Parallelberichtes 78 gesellschaftliche Organisationen zu einer BRK-Allianz zusammengeschlossen. Dazu gehören große Behinderten- und Wohlfahrtsverbände, Fach- und Berufsverbände sowie zahlreiche Organisationen der Behindertenselbsthilfe.

Auch Mitarbeitende des KSL Westfalen sind an der Erstellung dieses Parallelberichtes beteiligt. Durch bundesweite Zusammenarbeit werden Lösungsmöglichkeiten aus anderen Regionen Deutschlands auch für NRW nutzbar. Zum anderen werden positive Beispiele aus NRW ins Land getragen.

Die inhaltliche Arbeit fand hauptsächlich in Kleingruppen zu den einzelnen Artikeln der UN-BRK statt. In den Kleingruppen arbeiteten Mitglieder der unterschiedlichen Organisationen zusammen und einigten sich auf den Text und die Forderungen. Eine Koordinierungsgruppe führte die Einzelarbeiten der Teilbereichsgruppen zu einem Bericht zusammen, der im Februar 2013 bei der UN in Genf vorgelegt wurde. Unter Berücksichtigung dieses Parallelberichtes wird die UN 2015 über den ersten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland abschließend beraten.

Frageliste an die Bundesregierung ("list of issues")

Schon am 17. April 2014 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Prüfung des ersten deutschen Staatenberichts eine Frageliste ("List of Issues") an Deutschland gerichtet.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte als Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat diese Frageliste ins Deutsche übersetzen lassen. Die deutsche Fassung dient dazu, die interessierte Öffentlichkeit über den Stand des Verfahrens zu informieren und Aufmerksamkeit für Einzelbereiche zu schaffen:

Hier gibt es die "list of issues" in deutscher Übersetzung

Hier gibt es den vollständigen Parallelbericht als pdf-Datei (1,7 MB).

Hier gibt es den Parallel-Bericht in Verständlicher Sprache (2,8 MB).

 

Weitere Fassungen (Fremdsprachen, Deutsche Gebärdensprache, Audio) sind auf der Seite der BRK-Allianz zu finden.

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW