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UPR-Bericht

Ein weiteres Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung aller Menschenrechte in einem Land ist der UPR-Bericht. "UPR" steht für "universal periodical review" (umfassende, regelmäßige Beobachtung).

Jedes Mitglied der Vereinten Nationen, also jedes Land, berichtet der UN regelmäßig über die jeweilige Menschenrechtslage. Insbesondere stellt jeder Staat dar, wie er seine Verpflichtungen aus den UN-Menschenrechtskonventionen umsetzt. Dazu gehören zum Beispiel die allgemeine Menschenrechtserklärung, die Frauenrechtskonvention, die Kinderrechtskonvention, die Antifolterkonvention oder eben auch die Behindertenrechtskonvention.

Die Zivilgesellschaft eines jeden Landes kann weitere Berichte einreichen. In diesen Berichten werden die Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Menschenrechtskonventionen aus Sicht der Zivilgesellschaft bewertet und kommentiert. Die UN bewertet den staatlichen Bericht, nachdem auch die Berichte der Zivilgesellschaft gelesen wurden.
Seit dem 02.10.2012 liegt der UN ein gemeinsamer Bericht aus der deutschen Zivilgesellschaft vor. Die Mitglieder der BRK-Allianz haben für diesen Bericht die Situation behinderter Menschen in Deutschland dargestellt. Dieser Berichtsteil ist ein komprimierter Überblick, an welchen Stellen es mit den Rechten behinderter Menschen in Deutschland noch Probleme gibt. Das KSL Westfalen war an der Erstellung dieses Beitrags für den UPR-Bericht beteiligt.

Weitere Informationen zum UPR-Verfahren (englisch) finden Sie hier.
Den von der BRK-Allianz für das UPR-Verfahren verfasste Kurzbericht über die Umsetzung der UN-BRK finden Sie auf den Seiten der BRK-Allianz.

Eine ausführlichere Auseinandersetzung mit der Menschenrechtssituation behinderter Menschen in Deutschland bietet der Parallelbericht. Dieser bezieht sich ausschließlich auf die UN-BRK.

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW